Der Drehbuchautor Stefan Cantz führte einen Rechtsstreit gegen den Filmriesen Constantin wegen verletzter Bearbeitungsrechte im Zusammenhang mit dem Kultfilm „Manta Manta“. Cantz, bekannt für seine Arbeit am beliebten „Münster Tatort“, behauptete, für die Fortsetzung des Films nicht angemessen berücksichtigt worden zu sein.
Der Fall endete mit einem Vergleich, bei dem Cantz 35.000 Euro zugesprochen wurden. Dies markiert einen Schlusspunkt in einem langen Rechtsstreit, der Cantz als Ideengeber der originalen „Manta Manta“-Geschichte anerkennt, die vor über 30 Jahren zum Leben erweckt wurde.
Der Rechtsstreit war eine Reaktion auf die Veröffentlichung von „Manta Manta – Zwoter Teil“, der ebenso wie sein Vorgängerfilm aus dem Jahr 1991 mit Til Schweiger und Tina Ruland ein großer Erfolg an den Kinokassen war. Cantz forderte ursprünglich 100.000 Euro von Constantin.
„Es ist bedauerlich, wie das gelaufen ist und dass das bei Ihnen so angekommen ist“, äußerte Constantin-Geschäftsführer Gero Worstbrock vor Gericht sein Bedauern über den Streit.
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