Das Scarlett Johansson nicht auf der Leinwand als „Black Widow“ schlagkräftig ist, hat sie jetzt auch im echten Leben bewiesen: Sie hat den Mega-Konzern The Walt Disney Company wegen Vertragsbruch verklagt!
Scarlett Johansson hatte nämlich einen Vertrag mit dem Mausehaus geschlossen, welcher besagt, dass sie von dem Einspielergebnis des Film auch die Höhe ihres Gehalts abhängt. In diesem Vertrag ist die Rede von einer exklusiven Kinoauswertung, welche nicht erfolgt ist. Genau hier liegt der Hase im Pfeffer: Disney veröffentlichte den Film nicht nur im Kino, sondern auch im Stream bei Disney+.
Kurz darauf veröffentlichte Disney folgendes:
Disney gives a „no merit whatsoever“ response to Johansson’s pay lawsuit and calls it „sad and distressing in its callous disregard for the horrific and prolonged global effects of the COVID-19 pandemic.“
— Brooks Barnes (@brooksbarnesNYT) July 29, 2021
Das von Disney veröffentlichte Statement machte, laut Matt Belloni (Journalist und Insider) Marvel-Boss Kevin Feige richtig wütend. Feige sei nicht nur wütend sondern auch beschämt, a er von Anfang an gegen den Plan gewesen wäre, die Film so schnell in den Stream zu bringen. Jetzt wünsche sich Feige, dass Disney diesen Fauxpax wieder gut mache.
Aber die Auswirkungen dieser Klage ziehen noch erheblich weitreichendere Kreise! Wie TheVerge jetzt in Gesprächen mit verschiedenen Anwälten und Insidern herausgefunden hat, werden wohl in Zukunft neue Vertragsmodelle für die Schauspieler fällig. In der Vor-Covid-Zeit wurde der Erfolg bekanntermaßen an dem Einspielergebnis, also den verkauften Karten, gemessen. In Zeiten von Netflix und Co. ist das jedoch deutlich schwieriger zu bestimmen: Die Streamer haben nämlich ein äußerst nebulöses und undurchschaubares System, mit welchem sie den Film oder die Serie als Hit ansehen oder als Flop brandmarken. Sind es die Anzahl der Abrufe? Sind es die neu abgeschlossenen Abos? Netflix und Co. lassen sich da nicht in die Karten gucken und können damit dem Vertrags-Schindluder Tür und Tor öffnen.
Danach meldete sich nun auch der langjährige Anwalt von The Walt Disney Company, Daniel Petrocelli zu Wort:
„Jeder kann sehen, dass das eine geplante PR-Aktion ist, um ein Resultat zu erreichen, dass durch eine Klage nicht möglich wäre. Kein Ausmaß an öffentlichem Druck kann eindeutige vertragliche Verpflichtungen ändern oder in Zweifel ziehen. Der geschriebene Vertrag ist völlig klar.“
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