“Black Widow“ Scarlett Johansson/Disney Rechtsstreit: Treibt Johansson ein falsches Spiel?

Das Scarlett Johansson nicht auf der Leinwand als „Black Widow“ schlagkräftig ist, hat sie jetzt auch im echten Leben bewiesen: Sie hat den Mega-Konzern The Walt Disney Company wegen Vertragsbruch verklagt!

Scarlett Johansson hatte nämlich einen Vertrag mit dem Mausehaus geschlossen, welcher besagt, dass sie von dem Einspielergebnis des Film auch die Höhe ihres Gehalts abhängt. In diesem Vertrag ist die Rede von einer exklusiven Kinoauswertung, welche nicht erfolgt ist. Genau hier liegt der Hase im Pfeffer: Disney veröffentlichte den Film nicht nur im Kino, sondern auch im Stream bei Disney+.

Kurz darauf veröffentlichte Disney folgendes:

Das von Disney veröffentlichte Statement machte, laut Matt Belloni (Journalist und Insider) Marvel-Boss Kevin Feige richtig wütend. Feige sei nicht nur wütend sondern auch beschämt, a er von Anfang an gegen den Plan gewesen wäre, die Film so schnell in den Stream zu bringen. Jetzt wünsche sich Feige, dass Disney diesen Fauxpax wieder gut mache.

Aber die Auswirkungen dieser Klage ziehen noch erheblich weitreichendere Kreise! Wie TheVerge jetzt in Gesprächen mit verschiedenen Anwälten und Insidern herausgefunden hat, werden wohl in Zukunft neue Vertragsmodelle für die Schauspieler fällig. In der Vor-Covid-Zeit wurde der Erfolg bekanntermaßen an dem Einspielergebnis, also den verkauften Karten, gemessen. In Zeiten von Netflix und Co. ist das jedoch deutlich schwieriger zu bestimmen: Die Streamer haben nämlich ein äußerst nebulöses und undurchschaubares System, mit welchem sie den Film oder die Serie als Hit ansehen oder als Flop brandmarken. Sind es die Anzahl der Abrufe? Sind es die neu abgeschlossenen Abos? Netflix und Co. lassen sich da nicht in die Karten gucken und können damit dem Vertrags-Schindluder Tür und Tor öffnen.

Danach meldete sich nun auch der langjährige Anwalt von The Walt Disney Company, Daniel Petrocelli zu Wort:

„Jeder kann sehen, dass das eine geplante PR-Aktion ist, um ein Resultat zu erreichen, dass durch eine Klage nicht möglich wäre. Kein Ausmaß an öffentlichem Druck kann eindeutige vertragliche Verpflichtungen ändern oder in Zweifel ziehen. Der geschriebene Vertrag ist völlig klar.“

 

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Über Kamurocho-Ryo 4110 Artikel
Meine Liebe zum Film entflammte so richtig im Jahre 1993, als mein 11-jähriges Ich von der gigantischen Werbekampagne zu "Jurassic Park" gehirngewaschen wurde. Seit dem ist dies auch mein Lieblings-Film. Entgegen dazu, hängt mein Herz aber am asiatischen Kino und der ganzen Kultur. Ganz egal ob Japan, Philippinen, Thailand, Indonesien, China oder Korea, die Filme aus Asien sind immer etwas ganz besonderes und unendlich viel tiefer als der amerikanische Hollywood-Einheitsbrei. Spieletechnisch hatte ich eine hervorragende Kinderstube, soll heißen, NES und GAME BOY bevor viele weitere folgten. Bin dennoch ein Sega-Jünger. Lieblings-Regisseure: Hideaki Anno, Akira Kurosawa Lieblings-Spiele: Metal Gear Solid 1, Final Fantasy VII, Zelda - Ocarina of Time Lieblings-Film-Komponist: Jerry Goldsmith

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