Ein Gerichtsurteil aus Österreich hat den Mechaniken der Lootboxen in „FIFA 23“ eine Abfuhr erteilt. Demnach seien diese Praktiken als Glücksspiel einzustufen.
Zu diesem Urteil kam das Bezirksgericht in Hermagor/Kärnten und verurteilte Sony Interactive Entertainment zu einer Rückzahlung in der Höhe von 338,26€. Das in die Lootboxen investierte Geld bezeichnete man dabei als „konzessionspflichtige Ausspielung von Glücksspiel“. Die durch Zufall bestimmten Inhalte der erworbenen Lootboxen sieht das Gericht als „vermögenswerte Leistung im Sinne des österreichischen Glücksspielgesetzes“. Als Grund sieht das Gericht die Möglichkeit, mit den Inhalten auf einem Zweitmarkt Gewinne erzielen zu können. Und da Sony keine in Österreich gültige Glücksspiel-Konzession besitzt, sieht das Gericht in Hermagor den Vertrag zwischen Sony und den Nutzern als nichtig. Das Ende der juristischen Fahnenstange ist dabei freilich noch nicht erreicht, Sony kann natürlich noch in Berufung gehen und die Instanzenleiter hochklettern – was vermutlich auch passieren wird, da hier ja ein Präzedenzfall geschaffen werden würde.
Das ist der erste Gerichtsbeschluss dieser Art in Österreich oder Deutschland. Richard Eibl, Geschäftsführer von Prozessfinanzierer Padronus, bezeichnet das Urteil als „Paukenschlag in der Videospiel-Branche“. Hinzu komme auch die Inszenierung des Kaufprozesses, beispielsweise das Feuerwerk, bevor der jeweilige Spieler enthüllt wird, was zur Dopaminausschüttung bei den Spielern sorgen soll. An Padronus habe sich laut Eibl eine vierstellige Spieler-Anzahl gewandt, die Summen zwischen 800€ und 85.000€ in Lootboxen investiert haben wollen.
In einigen Ländern sind Lootboxen in Spielen ja bereits verboten, bleibt spannend, wie es in dieser Causa weitergeht. Denn Lootboxen gab und gibt es ja nicht nur in „FIFA 23“.
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