Til Schweiger ist berühmt/berüchtigt für seine ganz eigene Art Filme zu machen. Mit Popsongs unterlegte Hochglanzoptik trifft auf süße Geschichten. Eben diese Geschichten sind dem deutschen Superstar jetzt aber zum Verhängnis geworden: Die Drehbuchautorin Anika Decker, welche die Drehbücher zu den beiden genannten Filmen geschrieben hat. Sie bekam „schlanke“ 50.000 Euro für ihre Arbeit.
Sie ist nun vor das Berliner Landgericht gegangen und prozessierte gegen Til Schweigers Firma Barefoot Films, da sie findet, dass sie zu wenig Lohn erhalten hat.
Das Gericht hat nun in der ersten Instanz entschieden, dass Til Schweigers Firma den Gewinn, der mit den beiden Filmen gemacht wurde, offenlegen muss.
Das nächste Ziel der Anika Decker ist nun eine rückwirkende Gewinnbeteiligung und die Chancen auf Erfolg stehen sogar sehr gut: Der Paragraf 32a sieht nämlich eine Nachvergütung bei besonderem Erfolg vor.
Til Schweiger möchte in Berufung gehen.
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